Angebote, Geschäfte und Lieferungen erfolgen gemäß den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde als Kunde, Käufer, Vermittler und jeder Kunde definiert, der dem unten genannten Unternehmen, im Folgenden Verkäufer genannt, eine Bestellung erteilt oder mit diesem einen Vertrag abgeschlossen hat.
1.2 Als Verkäufer gelten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch alle Unternehmen, denen die Ausführung eines Vertrages ganz oder teilweise übertragen wird.
2.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen des Verkäufers.
2.2 Erklärt der Kunde zusätzlich Allgemeine Geschäftsbedingungen für anwendbar, binden diese den Verkäufer nur insoweit, als der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.
2.3 Alle Vereinbarungen, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterliegen niederländischem Recht.
3.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.
3.2 Bestellungen, Vereinbarungen und Vereinbarungen sind für den Verkäufer nur dann verbindlich, wenn und soweit sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.1 Eine Vereinbarung zwischen den Parteien kommt schriftlich zustande oder weil der Verkäufer mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen hat.
4.2 Ein Vertrag, den der Kunde mit einem Vertreter oder Vermittler des Verkäufers schließt, ist nur dann rechtsgültig, wenn und soweit der Vertreter oder Vermittler über eine schriftliche Vollmacht verfügt.
5.1 Für die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge gelten die Preise und Konditionen des Liefertermins, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.
5.2 Nach Vertragsschluss hat der Verkäufer das Recht, dem Kunden Folgendes in Rechnung zu stellen:
Preiserhöhungen, einschließlich der Preise für Materialien und Teile;
Kostensteigerungen, einschließlich Transport- und Lohnkostensteigerungen;
Preiserhöhungen infolge der Einführung oder Erhöhung von Steuern und/oder anderen Abgaben durch zuständige Behörden; die nach Vertragsschluss eintreten, unabhängig davon, ob sie vorhersehbar waren.
6.1 Alle Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Verrechnung erfolgen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, Barzahlung, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
6.3 Kommt der Kunde seiner Zahlungs- oder Sicherheitsleistungspflicht nicht nach, ist der Verkäufer ohne vorherige Inverzugsetzung berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem und allen weiteren mit dem Kunden geschlossenen Verträgen auszusetzen, unbeschadet seiner sonstigen Befugnisse gemäß das Gesetz.
7.1 Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2 Die Lieferung erfolgt an dem von den Parteien vereinbarten Ort oder, falls dieser nicht vorhanden ist, an einem vom Verkäufer zu benennenden Ort.
7.3 Die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.
7.4 Die Gefahr der zu liefernden Ware geht mit der Lieferung der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
7.5 Lieferungen an andere als vereinbarte Orte sowie Rücksendungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
7.6 Wenn der Kunde die Lieferung der Ware verweigert, geht die Gefahr der Ware unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 9 sofort auf den Kunden über und der Verkäufer kann sofort die Zahlung verlangen. Der Verkäufer lagert die Ware bis auf Widerruf auf Kosten und Gefahr des Kunden.
7.7 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie nach Zahlungsaufforderung an einen anderen Bestimmungsort zu übergeben. Etwaige Erlöse werden dem Kunden nach Abzug aller vom Kunden getragenen Kosten gutgeschrieben, unbeschadet des Anspruchs des Verkäufers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Betrags.
Preis.
7.8 Muster, Fotos und Zeichnungen bleiben Eigentum des Verkäufers und dürfen weder nachgeahmt noch kopiert oder Dritten zugänglich gemacht werden. Alle speziell für einen Auftrag angefertigten Modelle und Werkzeuge bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie ganz oder teilweise vom Auftraggeber bezahlt wurden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
7.9 Alle Artikel werden in Standardausführung hergestellt. Für die Bestellung anderer Modelle oder Farben wird nach vorheriger schriftlicher Rücksprache ein Aufpreis berechnet.
7.10 Bei der Anfertigung eines Auftrages nach einem Modell oder einer Zeichnung gewährleistet der Auftraggeber, dass keine Urheber-, Marken-, Patent-, Gebrauchs- oder Handelsmusterrechte oder sonstige Rechte Dritter berührt werden.
8.1 Beanstandungen müssen schriftlich unter Angabe der Gründe erfolgen. Reklamationen wegen Mängeln der Eigenschaften müssen innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung erfolgen; Reklamationen bezüglich aller anderen Mängel innerhalb von 8 Tagen nach der Lieferung oder innerhalb von 8 Tagen, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. Erfolgt die Beanstandung nicht in der oben genannten Weise, gilt die Lieferung als vorbehaltlos angenommen.
8.2 Übliche Abweichungen stellen keinen Reklamationsgrund dar.
8.3 Im Falle einer Reklamation ist der Verkäufer nur zur Ergänzung oder zum Ersatz der nicht oder nicht ordnungsgemäß gelieferten Ware verpflichtet. Erfolgt der Transport durch Dritte im Auftrag des Verkäufers, muss der Kunde rechtzeitig eine Reklamation gemäß den geltenden Transportbedingungen einreichen, andernfalls verfällt jeglicher Anspruch gegen den Verkäufer.
8.4 Angaben und Auskünfte des Verkäufers zur Ware sind unverbindlich und entbinden den Kunden nicht von seiner Untersuchungspflicht.
8.5 Bei der Nutzung und dem Verbrauch der gelieferten Waren haftet der Kunde in vollem Umfang für die Einhaltung der gesetzlichen und sonstigen Vorschriften der zuständigen Behörden.
9.1 Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht vollständig nachgekommen ist, bleibt der Verkäufer Eigentümer aller verkauften und/oder gelieferten Waren.
9.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, über die Ware zu verfügen oder sie in irgendeiner Weise zu belasten, solange die Zahlung nicht vollständig an den Verkäufer erfolgt ist, außer und soweit dies den normalen Geschäftsgang betrifft. Der Kunde ist verpflichtet, die daraus resultierenden Verpflichtungen gegenüber Dritten an den Verkäufer zu verpfänden, unter Androhung einer Strafe in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrags für die gelieferte Ware, mindestens jedoch 2269 Euro.
9.3 Bei Vermischung, Verarbeitung, Verbindung etc. der Ware mit Waren des Auftraggebers oder Dritter behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Gesamtheit der bestehenden oder entstandenen Waren vor bzw. erwirbt dieser das Miteigentum.
9.4 Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, die ihm gehörenden Waren zurückzunehmen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Der Verkäufer und seine Mitarbeiter sind dann unwiderruflich berechtigt, die Räumlichkeiten des Kunden zu betreten und die gelieferte Ware tatsächlich in Besitz zu nehmen.
9.5 Ansprüche aus dem Verkauf von Waren, die dem Verkäufer ganz oder teilweise gehören, sowie Rechte aus einer künftigen Zahlung aus einem Versicherungsvertrag werden vom Kunden an den Verkäufer verpfändet.
9.6 Auf Verlangen des Verkäufers wird der Kunde unverzüglich sämtliche Informationen über die dem Verkäufer gehörende Ware ganz oder teilweise zur Verfügung stellen.
10.1 Der Verkäufer haftet außer im Sinne von Artikel 8.3 nicht für Ansprüche oder Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass eine Bestellung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt wird, es sei denn, der Kunde kann Vorsatz nachweisen.
10.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Betriebsschäden und/oder Folgeschäden.
10.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, wenn der Kunde den Verkäufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnis der Schadensursache per Einschreiben für den Schaden verantwortlich gemacht hat.
10.4 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden des Kunden oder Dritter in folgenden Fällen:
Wenn der Kunde die Sicherheitsvorschriften, Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise, die der Ware von der Regierung und/oder dem Verkäufer beiliegen, nicht befolgt und/oder diese nicht an Dritte weitergibt; der Kunde die Nutzungsmöglichkeiten der Ware erweitert oder Dritten erlaubt oder ermöglicht, die Ware zu anderen als den angegebenen Zwecken zu nutzen.
11.1 Jegliche Gewährleistung des Verkäufers erlischt, wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß oder nicht bestimmungsgemäß verwendet wird.
11.2 Nachdem der Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch festgestellt hat, ist er lediglich zur Ergänzung und Ersatzlieferung des mangelhaft gelieferten Produkts verpflichtet.
Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer für alle Kosten und Schäden zu entschädigen, die dem Verkäufer dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen den Verkäufer wegen eines Sachverhalts geltend machen, für den die Haftung gegenüber dem Kunden in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen ist. .
Sämtliche Klauseln über den Ausschluss oder die Beschränkung der Haftung des Verkäufers sowie über die Freistellung des Verkäufers von Ansprüchen Dritter wurden zugunsten der Mitarbeiter des Verkäufers und Dritter, für deren Handeln oder Unterlassen der Verkäufer haftet, vereinbart. könnte sein.
14.1 Wenn der Kunde seine Zahlungen nicht rechtzeitig leistet oder anderen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne Inverzugsetzung als aufgelöst zu betrachten, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen Ersatz des erlittenen und noch zu erleidenden Schadens weitere Rechte. .
14.2 Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, auf der Grundlage von Artikel 14.1 aufzulösen, wenn er der Ansicht ist, dass der Kunde einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder beantragt hat, Insolvenz beantragt oder beantragt hat oder dass die Insolvenz abgeschlossen ist/ist. von einem Dritten auf konservatorischer Grundlage beantragt wird oder in das Vermögen des Mandanten eine Zwangsvollstreckungspfändung verhängt wird oder eine Umschuldungsvereinbarung vom Mandanten beantragt oder vom Gericht ausgesprochen wurde.
14.3 Im Falle einer Auflösung gemäß Artikel 14 ist der vom Verkäufer dem Kunden gewährte Kredit sofort fällig und zahlbar, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf.
15.1 Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer berechtigt, seine Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, ohne dem Kunden Schadensersatz, Kosten und Zinsen zahlen zu müssen.
15.2 Als höhere Gewalt seitens des Verkäufers gelten in jedem Fall:
Schäden infolge von Naturkatastrophen und/oder Sturmschäden;
Krieg, Kriegsgefahr und/oder eine andere Form eines bewaffneten Konflikts oder die Androhung eines solchen, der die Lieferung der Waren behindert;
Streiks, Zwangsschließungen, Unruhen und jede andere Form von Störung und/oder Behinderung durch Dritte;
Verlust oder Beschädigung von Gütern während des Transports;
Krankheit eines oder mehrerer schwer ersetzbarer Mitarbeiter;
gesetzgeberische oder administrative Maßnahmen der Regierung;
Maßnahmen, die von Organisationen oder vertraglichen Kooperationsformen auferlegt werden, denen der Verkäufer angeschlossen ist oder deren Teil er ist, und die die Ausführung des Vertrags mit dem Kunden behindern;
Mangel und/oder Störungen der Transportmittel, Produktionsanlagen oder Energieversorgung;
Feuer oder andere Unfälle im Unternehmen des Verkäufers;
Nichtlieferung oder verspätete Lieferung an den Verkäufer durch Lieferanten in den Niederlanden und/oder anderen Ländern;
Stagnation in den Niederlanden und/oder anderen Ländern bei der Versorgung mit Gütern und/oder Energie.
15.3 Führt der Verkäufer die Lieferungen und/oder Leistungen trotz Vorliegen der in den Artikeln 15.1 und 15.2 genannten Umstände aus, ist er berechtigt, alle ihm entstehenden Kosten auf den Kunden umzulegen und vom Vertrag in dem dafür vorgesehenen Umfang abzuweichen notwendig. Ihr Urteil ist notwendig.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden zunächst vom zuständigen Gericht im Bezirk des Geschäftssitzes des Verkäufers entschieden, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, gegen den Kunden im Bezirk seines Geschäftssitzes Klage zu erheben.